Aussagen des Baureferenten zum Wettbewerb Hauptpost

Baureferent Daniel Ulrich stellt in einem Schreiben an die Stadtbild-Initiative vom 17. März 2015 die Position der Stadt Nürnberg zur möglichen Höhe eines Neubaus an Stelle des Kopfbaus der Hauptpost klar und äußert sich zum Inhalt des Wettbewerb-Auslobungstextes betreffend eines möglichen Erhalts.

  1. Ein Hochhaus mit bis zu 15 Geschossen (vgl. Plärrerhochhaus) sei nicht mit der Stadt abgesprochen. „Richtig ist, dass in einem Wettbewerb, dessen Auslobung mit der Stadt Nürnberg abgestimmt wurde, eine maximale Höhe von etwa 40 m für die Traufe eines denkbaren Neubaus angesetzt wurde. Diese Höhe ergibt sich aus den Regelungen des § 34 BauGB, sie ist die Höhe des Ergo-Gebäudes auf der anderen Seite des Bahnhofsplatzes. Eine wie von Ihnen angedeutete Absprache zu mehr Höhe gibt es nicht, eine größere Höhe wäre städtebaulich auch nicht vertretbar.“
  2. Zum Erhalt des Kopfbaus als formulierte Alternative im Auslobungstext für den Wettbewerb: „Weiterhin ist im Wettbewerb bewusst offen gelassen, ob es nicht gelingen kann, das bestehende Bauwerk oder Teile davon zu erhalten.“

Dazu entgegnen wir:
Wir weisen darauf hin, dass unser zentrales Anliegen, das wir auch mit der Online-Petition verfolgen, der Erhalt des Kopfbaus ist, und nicht die Höhe und Gestaltung eines eventuellen Nachfolgebaus.
Zu Punkt 2 bezweifeln wir, ob ein „bewusstes Offenlassen“ für die Architekturbüros, die am Wettbewerb teilnehmen, ein klarer Hinweis darauf sein kann, dass auch ein Erhalt des Kopfbaus als Entwurfsalternative begrüßt würde. Die öffentlich hierzu vom Investor gemachten Äußerungen sind doch zu eindeutig (vgl. diverse Aussagen in der Presse). Außerdem hängt dies sehr stark von der konkreten Formulierung des Auslobungstextes ab. Dieser ist uns bisher nicht bekannt.

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