Auf Fassadendämmung verzichten – aber wie?

Seit einiger Zeit erreichen uns immer wieder Anfragen verunsicherter Haus- und Wohnungseigentümer. Unter dem Eindruck der aktuellen Umwelt- und Energiepolitik und der aggressiven Werbung vieler Hersteller von Fassaden-Dämmsystemen befürchten sie, ihren Altbau mit einer Außendämmung versehen zu müssen – obwohl sie dies gar nicht wollen und/oder finanziell stemmen können. Die Verunsicherung ist verständlich, und noch mehr der Wunsch, auf solche Maßnahmen zu verzichten. Nicht wenige wollen ihr Haus nicht durch die zusätzliche Außenhaut verschandeln, wie dies leider auch in Nürnberg schon vielfach geschehen ist. Einige Beispiele haben wir in unserer Kategorie „Kaputtgedämmt“ gesammelt, ein jüngeres Beispiel in der Helenenstraße 44 sehen Sie hier (Fotos: © Boris Leuthold):

Besonders erhaltenswerte Bausubstanz (§ 24 EneV)

Was viele nicht wissen: Die Energieeinsparverordnung (EneV) bietet auch in ihrer aktuellen Fassung Möglichkeiten, sich vom Dämmzwang befreien zu lassen. Dies ist dann hilfreich, wenn:

  • Ihr Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht,
  • Ihr Gebäude  trotzdem erhaltenswerte Bausubstanz besitzt, z. B. eine
    • charakteristische Fassadengestaltung aufweist, die mit der Umgebung in Zusammenhang steht,
    • besonderen Bauschmuck aufweist, etwa Stuckverzierungen, Sandsteinelemente, Mosaike oder Putzbilder (Sgraffiti),
    • die charakteristische Fassadengestaltung durch Dämmung verschwinden würde usw.
  • Sie trotzdem KfW-Fördermittel in Anspruch nehmen möchten.

Gemäß § 24 EneV kann Ihre zuständige Kommune dies schriftlich bestätigen – das entsprechende Antragsformular können Sie hier herunterladen. Mit dieser Bestätigung ist die Beantragung von KfW-Fördermitteln auch ohne Fassadendämmung möglich. Ihr Energieberater ist nur dann ein guter Berater, wenn er Sie auf diese Möglichkeiten hinweist.

Wirtschaftlichkeitsgebot (§25 EneV)

Natürlich kann die EneV Sie nicht dazu zwingen, Ihr Haus in Wärmedämmung einzupacken. Eine solche Regelung würde tief in Ihr Eigentumsrecht eingreifen. Daher hat der Verordnungsgeber eine Schutzklausel vorgesehen: Danach kann auf eine Wärmedämmung dann verzichtet werden, wenn sie zu einem unangemessenen (finanziellen) Aufwand führen würde, z. B. wenn die Kosten der Dämmmaßnahme innerhalb einer angemessenen Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können. Hierzu gibt es bereits einschlägige Gerichtsurteile, die die Nutzungsdauer und Amortisation zwischen 20 und 30 Jahren definieren. Hierbei muss man unbedingt berücksichtigen, dass:

  • eine Wärmedämmung die vom Hersteller versprochenen Einsparungen oft nur dann erreichen kann, wenn das gesamte Bauwerk „luftdicht“ ist, d. h. alle Außenwände sowie Fenster, Türen, Keller und Dach bereits luftdicht/neu sind. Die Dichtheit wird mit dem sog. „Blower-Door-Test“ überprüft. Damit werden Undichtigkeiten zweifelsfrei und schnell erkannt.
  • innerhalb der Amortisationsdauer Unterhaltskosten hinzukommen können, z. B. (Algenbeseitigung, Spechtlöcher, Neuanstrich, etc.).
  • die Einsparungen auch immer vom Nutzerverhalten abhängig sind: Wer vor einer Fassadendämmung schon wenig heizt, wird anschließend einen entsprechend geringeren Einspareffekt feststellen. Zudem muss das Nutzerverhalten auf die neuen Verhältnisse angepasst werden (z. B. Kippfenster vermeiden).

Die gesamten Kosten einer Wärmedämmung müssten demnach der erwartbaren Einsparung an Heizkosten entsprechen. Was sind Ihre Heizkosten auf 20 oder 30 Jahre hochgerechnet? Gäbe es nicht andere Einsparpotenziale? Eine umfassende Energieberatung klärt auch hierüber auf und empfiehlt die sinnvollen Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge. Die Befreiung nach § 25 EneV erteilt die Stadt Nürnberg auf formlosen, schriftlichen Antrag bei der Bauordnungsbehörde. Grundlage des Antrags ist eine Bestätigung eines Energieberaters, dass die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gemäß EneV vorliegen.

Lassen Sie sich nicht zu einer Dämmung überreden, wenn Sie sie nicht wirklich wollen! Sicherlich lässt sich Ihre Wohnung auch mit einer charakteristischen Außenfassade gut vermieten. Vergessen Sie nicht: Schöne, repräsentative Altbauten sind besonders bei zahlungskräftigen Mietern sehr gefragt!

Beratung

Wenn Sie eine Beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, mit der Energie-Einstiegsberatung der Stadt Nürnberg (SAMS-Sanieren und Bauen mit System) Kontakt aufzunehmen:

Stadt Nürnberg, Umweltamt
Telefon: 09 11 / 231-43 69
E-Mail: sams@stadt.nuernberg.de

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Stadtbild-Initiative keine Rechtsberatung und keine Energieberatung anbieten kann.

One thought on “Auf Fassadendämmung verzichten – aber wie?

  • 17. Dezember 2017 um 21:51
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    Wattstr.12 Baujahr 1908 wurde 1945 teilzerstört ( Brandpompe) und zwischen 1946 und 1949 von Mietern und meinen Eltern wiederaufgebaut. Sie haben dafür 17 Jahre für 0,55 Mark a qm gewohnt.Seit Ende der sechsziger Jahre bis jetzt habe ich saniert (8 Berufe ) und sehr häufig von der Ista die Meldung bekommen „solche Häuser mit einem solch niedrigen Energieverbrauchhaben wir nur ganz wenige.Ohne Außenislierung ,Aber sinnvolle Isolierung der 4.OG.Wohnungen und der Parterre- WO.innen. Fast alle Kastenfenster habe ich saniert Glas 4/3 und Silikonabdichtung innen abgehängte Holzdecken Mineralwolleisoliert. Herr THomas Späth hat mir hofseitig eine 15cm Styropor Isolierung empfohlen, die ich natürlich nicht gemacht habe. Über einen Besuch würde ich freuen,
    denn ich habe für meine Hinterhofbegrünung 2003 den Nürnberger Umweltpreis bekommen und im Bereich Regenwassernutzung einiges neues anzubieten Über die Schillingstr. kann ich nur sagen Ein -Umweltfrevel –
    Gruß R.Hartinger

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